Die Teilnahmebedingungen

Erst wenn Sie als Teilnehmende(r) den beiderseits unterschriebenen Ausbildungsvertrag empfangen haben, sind Sie für die Ausbildung angemeldet. Damit werden die Teilnahmebedingungen des Vertrags rechtskräftig.

Die Ausbildungsgebühr ist, wenn Sie die Gesamtsumme vorab zahlen wollen, vor Beginn der Ausbildung (für alle drei Ausbildungsabschnitte zusammen Euro 6900,-) bzw. für einen Ausbildungsabschnitt (Euro 2390,-) oder für zwei Ausbildungsabschnitte zusammen (Euro 4780,-) zu überweisen. Wahlweise kann die von Ihnen gewählte Ausbildungsgebühr auch am ersten Tag des Ausbildungsbeginns bar gegen Quittung beglichen werden. Bei monatlicher Überweisung von Euro 191,- überweisen Sie den Betrag bitte so, dass der Betrag zum Ersten des Monats auf dem Empfängerkonto eingetroffen ist.

Vertragskündigung: Die Kündigung erfolgt schriftlich. Als Tag der Kündigung gilt der Tag, an dem die Kündigung im Sekretariat eingetroffen ist bzw. mir als Schulleiter persönlich vorgelegt wurde. Dies sind die Kündigungsbedingungen:

Erfolgt die Kündigung bis drei Wochen vor Beginn der Gesamtausbildung bzw. des jeweiligen Ausbildungsabschnitts, werden eventuell bereits gezahlte Ausbildungsgebühren in voller Höhe zurückerstattet.

Kündigen Sie am Ende des ersten Ausbildungswochenendes, brauchen Sie lediglich die Gebühr für dieses erste Ausbildungswochenende bezahlen, also Euro 191,-. Erfolgt keine Kündigung, wird der Ausbildungsvertrag für die Gesamtdauer des vereinbarten Ausbildungszeitraums wirksam.

Hat das erste Ausbildungswochenende stattgefunden, können Sie jederzeit unter Wahrung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten kündigen. Haben Sie schon im voraus Gebühren bezahlt, werden diese Ihnen anteilig zurückgezahlt.

Das Lehrinstitut für klassische Homöopathie Schleswig-Holstein behält sich das Recht vor, die Homöopathieausbildung abzusagen, wenn die Anzahl der Teilnehmenden zu gering ist oder höhere Gewalt den Unterricht verhindert. Das könnte auch während eines bereits laufenden Ausbildungsabschnitts geschehen. Sollte dieser Fall eintreten, werden die bereits entrichteten Ausbildungsgebühren entsprechend der bereits erfolgten Ausbildungswochenenden verrechnet und erstattet. Danach bestehen keinerlei weitere Ansprüche auf Kompensation mehr.