Bildungsprämie – der Weiterbildungsprämiengutschein

Personen, die an der Berufsbildung dienenden Seminaren teilnehmen, können prinzipiell die Möglichkeit in Anspruch nehmen, dass sich der Staat mit 50 Prozent der Seminarkosten (allerdings bis zu einer maximalen Höhe von Euro 500,-) mit Hilfe eines Bildungsprämiengutscheins beteiligt. Näheres erfahren Sie hier:

www.bildungspraemie.info

Ob Sie diese Bildungsprämie in Anspruch nehmen dürfen, hängt von bestimmten Voraussetzungen ab. Bitte erkundigen Sie sich dazu rechtzeitig (gerne bis sechs Wochen vor Ausbildungsbeginn) in Ihrer Ortsverwaltung.